Zusammenfassung von BGer-Urteil 7B_1028/2023 vom 12. Januar 2024

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Der Beschwerdeführer war wegen des Verdachts auf gewerbsmäßigen Betrug, ungetreue Geschäftsbesorgung, Urkundenfälschung und Factoringbetrug in Untersuchungshaft. Vor dem Zwangsmassnahmengericht hatte er nur zwei Stunden für die Einsicht in 17 Bundesordner ohne Paginierung und Inhaltsverzeichnis und beanstandete eine Verletzung seines rechtlichen Gehörs. Das Appellationsgericht stellte eine Verletzung fest, heilte diese jedoch, da dem Beschwerdeführer nachträglich die gesamten Akten in digitaler Form zur Verfügung gestellt wurden. Das Bundesgericht bestätigte diese Entscheidung. Der Beschwerdeführer rügte zudem eine Überschreitung der Frist für den Haftantrag, was jedoch keinen Einfluss auf die Aufrechterhaltung der Haft hatte. Das Bundesgericht bestätigte auch den dringenden Tatverdacht und die Kollusionsgefahr als Haftgründe. Die Untersuchungshaft wurde als verhältnismäßig erachtet. Die Beschwerde wurde abgewiesen.