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Das Bundesgericht hat über den Fall zweier Unternehmen entschieden, die gegen eine Entscheidung des Service de police du commerce und de lutte contre le travail au noir du canton de Genève vorgegangen sind. Der Service cantonal hatte festgestellt, dass ein Unternehmen seine Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Transportgewerbe nicht erfüllt hat und hat Anordnungen erlassen, um die Situation wieder in Einklang mit dem Recht zu bringen. Die Unternehmen forderten die Aufhebung dieser Anordnungen. Das Bundesgericht entschied, dass die Unternehmen nicht das Recht hatten, gegen die Entscheidung des Service cantonal zu rekurieren, da sie nicht direkt von der Entscheidung betroffen waren und kein schützenswertes Interesse daran hatten, diese anzufechten. Das Bundesgericht wies daher den Rekurs ab und sprach den Unternehmen die Kosten des Verfahrens zu.