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Das Bundesgerichtsurteil betrifft den Fall eines Beschuldigten, der wegen sexueller Nötigung, Sachbeschädigung, harter Pornografie und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt wurde. Das Strafgericht des Kantons Basel-Stadt verhängte eine Freiheitsstrafe von 28 Monaten, von der 14 Monate bedingt gewährt wurden, sowie eine Geldstrafe von CHF 300.--. Das Strafgericht ordnete keine Landesverweisung an, gewährte aber Bewährungshilfe. Das Appellationsgericht erhöhte die Freiheitsstrafe auf 33 Monate, verhängte sie als Zusatzstrafe und ordnete die Landesverweisung für 6 Jahre an. Es bestätigte die Geldstrafe, die Genugtuung und den Schadenersatz. Der Beschwerdeführer legt gegen das Urteil des Appellationsgerichts Berufung ein und fordert eine Reduzierung der Freiheitsstrafe und eine Aufhebung der Landesverweisung. Das Bundesgericht lehnt die Beschwerde ab und bestätigt das Urteil des Appellationsgerichts. Es begründet seine Entscheidung unter anderem damit, dass das Strafmaß angemessen sei und die öffentlichen Interessen an der Landesverweisung die privaten Interessen des Beschwerdeführers überwiegen. Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wird abgelehnt und dem Beschwerdeführer werden Gerichtskosten auferlegt.