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Das Bundesgerichtsurteil betrifft den Fall eines deutschen Staatsbürgers, der als Zahnarzt in Deutschland und in der Schweiz tätig ist. Er war zunächst den deutschen Rechtsvorschriften über die soziale Sicherheit unterstellt, beantragte jedoch eine Befreiung von der Anwendung der schweizerischen Rechtsvorschriften ab Januar 2016. Das Bundesamt für Sozialversicherungen verweigerte diese Befreiung. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung, da der Beschwerdeführer ab Januar 2016 den schweizerischen Rechtsvorschriften unterliegt. Der Beschwerdeführer erhob daraufhin eine Beschwerde beim Bundesgericht. Er argumentierte, dass die Anwendung der schweizerischen Rechtsvorschriften eine Verletzung des Willkürverbots und des Rechts auf Wirtschaftsfreiheit darstelle. Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab und bestätigte das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Es entschied, dass die Anwendung der schweizerischen Rechtsvorschriften angemessen ist und die Beschwerde unbegründet ist. Der Beschwerdeführer muss die Gerichtskosten tragen.