Zusammenfassung von BGer-Urteil 4A_614/2021 vom 21. Dezember 2023

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Das Bundesgerichtsurteil betrifft eine Klage auf Schadensersatz einer Patientin gegen ihren behandelnden Arzt. Die Klägerin hatte sich zwei Operationen unterzogen und behauptet, dass der Arzt sowohl seine Informationspflicht als auch die Regeln der medizinischen Kunst verletzt habe. Das Bundesgericht stellt fest, dass der Arzt keine Parteistellung hat, da die Klägerin nicht nachgewiesen hat, dass sie mit ihm einen Vertrag über die Operationen abgeschlossen hat. Selbst wenn der Arzt Parteistellung hätte, wird der Klage jedoch nicht stattgegeben. Das Bundesgericht urteilt, dass der Arzt die Regeln der medizinischen Kunst während der Operationen eingehalten hat und dass die Klägerin, selbst wenn sie über die möglichen Risiken informiert worden wäre, den Eingriff dennoch zugestimmt hätte. Daher wird der Rekurs abgelehnt und die Klägerin zur Zahlung der Kosten des Beklagten verurteilt.