Zusammenfassung von BGer-Urteil 5A_33/2023 vom 20. Dezember 2023

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Das Bundesgerichtsurteil betrifft einen Fall der Ehescheidung und der elterlichen Sorge. A.A._ und B.A._ sind die Eltern der Kinder C.A._ und D.A._. Das Bezirksgericht Zürich hatte bereits 2017 die Regelungen für das Getrenntleben der Eltern festgelegt. B.A._ reichte im Januar 2019 die Scheidung ein. Nachdem eine Mediation gescheitert war, wurde den Kindern eine Vertreterin bestellt und es wurde ein psychologisches Gutachten zur Betreuungs- und Erziehungsfähigkeit der Eltern eingeholt. Eine Teilvereinbarung über die Scheidungsnebenfolgen, einschließlich der wechselnden Betreuung der Kinder, wurde am 29. Oktober 2021 abgeschlossen. Das Bezirksgericht genehmigte diese Vereinbarung, beschloss jedoch, dass B.A._ das alleinige Sorgerecht für die Kinder haben solle. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht wurde beiden Eltern gemeinsam zugesprochen. A.A._ legte Berufung beim Obergericht des Kantons Zürich ein, das die Entscheidung des Bezirksgerichts bestätigte. A.A._ reichte daraufhin eine Beschwerde vor dem Bundesgericht ein und beantragte eine gemeinsame elterliche Sorge und den zivilrechtlichen Wohnsitz der Kinder beim Vater. Das Bundesgericht hob das Urteil des Obergerichts auf und wies den Fall zur erneuten Prüfung an das Obergericht zurück. Die Entscheidung über den Wohnsitz der Kinder wurde nicht geändert. Die Kosten des Verfahrens wurden zwischen den Parteien aufgeteilt und ihnen wurde die unentgeltliche Rechtspflege gewährt.