Zusammenfassung von BGer-Urteil 1C_140/2023 vom 14. Dezember 2023

Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.

Die Beschwerdeführer sind Eigentümer eines Grundstücks in der Gemeinde Perroy. Die Gemeinde hat einen Plan für eine Reservierungszone erstellt, der alle Parzellen der Gemeinde umfasst, die als Wohn- und Mischgebiete ausgewiesen sind. Der Reservierungsplan verbietet jeglichen Neubau in den betroffenen Gebieten, mit Ausnahme von Nebengebäuden. Renovierungen, Umbauten und Erweiterungen bestehender Gebäude können unter bestimmten Bedingungen genehmigt werden. Die Beschwerdeführer haben gegen den Plan und das entsprechende Regelwerk Einspruch erhoben und gefordert, ihr Grundstück von der Reservierungszone auszunehmen. Die Gemeinde hat daraufhin ein Treffen mit den Beschwerdeführern vereinbart, bei dem sie ihnen mitteilte, dass ihre bestehende Konstruktion nicht von der Reservierungszone betroffen ist. Die Gemeinde schlug auch vor, dass die Beschwerdeführer weitere Fragen bei einem weiteren Treffen klären könnten. Schließlich hat der Gemeinderat den Plan und das Regelwerk der Reservierungszone genehmigt und die Einsprüche der Beschwerdeführer abgelehnt. Das Verwaltungsgericht des Kantons Waadt hat die Entscheidungen des Gemeinderates bestätigt. Die Beschwerdeführer haben beim Bundesgericht Beschwerde eingelegt und beantragt, dass die Entscheidungen aufgehoben und das Verfahren zur Reservierungszone erneut aufgenommen wird. Das Bundesgericht hat festgestellt, dass die Beschwerde verspätet eingereicht wurde und dass die Beschwerdeführer die gesetzlichen Fristen nicht eingehalten haben. Darüber hinaus hat das Gericht entschieden, dass die Durchführung des Prozesses ordnungsgemäß war und dass die Beschwerdeführer ordnungsgemäß informiert und angehört wurden. Das Gericht hat daher die Beschwerde abgewiesen und die Beschwerdeführer aufgefordert, die Gerichtskosten zu tragen.