Zusammenfassung von BGer-Urteil 7B_1013/2023 vom 9. Januar 2024

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Der Beschwerdeführer, A.__, wurde angeklagt, sexuelle Handlungen an Kindern begangen zu haben, einschließlich sexuellem Missbrauch, erzwungenem Sex und Vergewaltigung. Er wurde in Untersuchungshaft genommen. Das Bundesgericht bestätigte die Entscheidung zur Verlängerung der Untersuchungshaft, da es hinreichende Anzeichen für die Schuld des Beschuldigten gab und ein Flucht- und Wiederholungsgefahr bestand. Das Gericht wies auch die beantragten alternativen Maßnahmen zur Verhinderung der Flucht des Beschuldigten zurück, da sie nicht ausreichend wirksam waren. Das Gericht gewährte dem Beschwerdeführer jedoch die unentgeltliche Rechtspflege und wies darauf hin, dass er die Gerichtskosten zu erstatten habe, falls er zu einem späteren Zeitpunkt in der Lage sei, dies zu tun.