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Das Bundesgerichtsurteil betrifft den Fall eines kosovarischen Staatsangehörigen, der wegen verschiedener Straftaten verurteilt wurde, darunter Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz und das Waffengesetz. Das Bezirksgericht verhängte eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten und ordnete eine Landesverweisung für sechs Jahre an. Das Obergericht bestätigte die Verurteilung, sah jedoch von der Landesverweisung ab. Die Oberstaatsanwaltschaft legte gegen das Urteil des Obergerichts Beschwerde ein und verlangte die Landesverweisung. Das Bundesgericht entschied, dass die Vorinstanz Bundesrecht verletzt habe, indem sie von der Landesverweisung abgesehen habe. Es hob das Urteil auf und wies den Fall zur neuen Beurteilung an die Vorinstanz zurück. Das Gericht entschied zudem, dass dem Beschwerdegegner die unentgeltliche Rechtspflege gewährt werde. Es wurden keine Kosten erhoben und dem Rechtsvertreter des Beschwerdegegners wurde eine Entschädigung von 3.000 CHF zuerkannt.