Zusammenfassung von BGer-Urteil 6B_762/2023 vom 28. Dezember 2023

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Das Bundesgericht hat in diesem Urteil über eine Beschwerde wegen sexueller Nötigung und Schändung entschieden. Der Beschwerdeführer wurde vom Obergericht des Kantons Bern der mehrfachen sexuellen Nötigung in drei Fällen und der Schändung schuldig gesprochen und zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten sowie einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Der Beschwerdeführer legte gegen dieses Urteil Beschwerde ein.

Das Bundesgericht prüfte die Beschwerde und kam zu folgenden Erwägungen:

  1. Der Beschwerdeführer beanstandete eine Verletzung des Anklagegrundsatzes. Das Bundesgericht erklärt den Anklagegrundsatz und kommt zu dem Schluss, dass die Anklageschrift den Beschuldigten ausreichend konkretisiert hat. Allerdings hebt das Bundesgericht hervor, dass der Anklage nicht entnommen werden kann, dass eine Schändung stattgefunden hat. Daher wird der Vorwurf der Schändung aufgehoben.

  2. Der Beschwerdeführer rügte auch eine willkürliche Feststellung des Sachverhalts in Bezug auf die Vorwürfe der sexuellen Nötigung. Das Bundesgericht erklärt, dass die Vorinstanz die Aussagen der Beschwerdegegnerin als glaubwürdig erachtet hat und dass keine Willkür bei der Beweiswürdigung vorliegt.

  3. Der Beschwerdeführer kritisierte auch die rechtliche Würdigung des Obergerichts. Das Bundesgericht kommt jedoch zu dem Schluss, dass der Tatbestand der sexuellen Nötigung aufgrund des festgestellten Sachverhalts erfüllt ist.

Das Bundesgericht hebt das Urteil des Obergerichts auf und weist die Sache zur neuen Entscheidung an das Obergericht zurück. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheißen und teilweise abgewiesen. Die Gerichtskosten werden dem Beschwerdeführer auferlegt, und er hat Anspruch auf eine Parteientschädigung. Die Beschwerdegegnerin erhält keine Entschädigung, da ihr kein nennenswerter Aufwand entstanden ist.