Zusammenfassung von BGer-Urteil 6B_73/2023 vom 28. Dezember 2023

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Das Bundesgericht hat in diesem Urteil über eine Beschwerde wegen einfacher Körperverletzung, übler Nachrede und willkürlicher Beweiswürdigung entschieden. Es stellte fest, dass die Vorinstanz den Sachverhalt unvollständig festgestellt und teilweise willkürlich bewertet hat. Insbesondere wurde nicht ausreichend geprüft, ob die Beschwerdeführerin in Notwehr gehandelt hat und ob die Äußerung der Beschwerdeführerin über den Beschwerdegegner als ehrverletzend einzustufen ist. Das Bundesgericht hob das Urteil der Vorinstanz auf und wies die Sache zur Neuentscheidung zurück. Es entschied auch, dass die Beschwerdeführerin vom Vorwurf der üblen Nachrede freizusprechen ist. Es wurden keine Gerichtskosten erhoben, und der Kanton Zürich wurde angewiesen, den Rechtsvertreter der Beschwerdeführerin angemessen zu entschädigen.