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Das Bundesgerichtsurteil behandelt den Fall einer Unternehmerin, A._, die eine finanzielle Hilfe zur Bewältigung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie beantragt hat. Das Wirtschaftsamt des Kantons Neuenburg lehnte den Antrag ab, da die Unternehmerin vor dem 28. Februar 2020 offene Schulden bei den Behörden hatte. A._ legte gegen diese Entscheidung Rechtsmittel ein, die jedoch vom kantonalen Gericht abgelehnt wurden. Sie focht die Entscheidung schließlich vor dem Bundesgericht an.
Das Bundesgerichtprüfte die Angelegenheit und bestätigte die ablehnende Entscheidung der kantonalen Behörden. Es wurde festgestellt, dass das kantonale Recht eine Kompensation der finanziellen Hilfe mit bestehenden Schulden erlaubt. Das Gericht stellte auch fest, dass die Anwendung dieser Regelung nicht gegen das Bundesrecht, insbesondere das Covid-19-Gesetz, verstößt. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Entscheidung der Behörden nicht willkürlich war und dass keine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vorlag.
Das Bundesgericht wies den Rekurs ab und entschied, dass die Kosten des Verfahrens von A.__ zu tragen sind.