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Das Bundesgerichtsurteil betrifft einen Fall im Bereich der Invalidenversicherung. Die Versicherte, A.______, hatte einen Antrag auf Invaliditätsleistungen gestellt, der zunächst abgelehnt wurde. Neuerliche Untersuchungen ergaben jedoch Hinweise auf neurologische Läsionen, die die Symptome der Versicherten erklären könnten. Das Bundesgericht urteilte, dass diese neuen Erkenntnisse keine neuen Tatsachen oder Beweismittel darstellten, die eine Revision des früheren Entscheids rechtfertigen würden. Es wurde jedoch festgestellt, dass eine mögliche Verschlechterung des Gesundheitszustands der Versicherten seit dem früheren Entscheid vorliegen könnte. Daher wurde der Fall zur Durchführung einer multidisziplinären Expertise und einer erneuten Entscheidung an das Versicherungsamt zurückverwiesen. Die Versicherte wurde dazu verpflichtet, die Gerichtskosten zu tragen.