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In dem vorliegenden Bundesgerichtsurteil geht es um eine Auseinandersetzung zwischen der Gemeinde Nyon und der A._ SA über den Bau eines Schiffsbetriebs auf einem Grundstück in Nyon. Das Grundstück liegt im Gebiet "A Rive" und ist laut dem zugehörigen Reglement für öffentliche Bauvorhaben bestimmt. Die Gemeinde hatte zunächst den Bau genehmigt, später aber die Nutzung der Räumlichkeiten beanstandet, da diese nicht im Einklang mit dem Reglement standen. Die Gemeinde verlangte daraufhin eine Anpassung der Räumlichkeiten, die von der Eigentümerin der A._ SA abgelehnt wurde. Das Verwaltungsgericht des Kantons Waadt gab schließlich der A.__ SA recht und hob die Entscheidung der Gemeinde auf. Die Gemeinde Nyon legte daraufhin beim Bundesgericht Beschwerde ein, die jedoch abgewiesen wurde. Das Bundesgericht entschied, dass das Verwaltungsgericht die Entscheidung der Gemeinde in angemessener Weise aufgehoben hatte, da die Interpretation des zugehörigen Reglements durch die Gemeinde nicht mit dem Reglement selbst übereinstimmte.