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Das Bundesgerichtsurteil vom 14. Dezember 2023 behandelt einen Fall des Patentrechts. Die A._ AG hält die schweizerischen Teile der europäischen Patente EP xxx und EP yyy, die die Verwendung von Antioxidantien zum Schutz der Haut vor Schädigung durch Infrarotstrahlung betreffen. Die B._ AG hat Klage eingereicht und fordert die Nichtigerklärung dieser Patente. Das Bundespatentgericht hat die Klagen gutgeheißen und festgestellt, dass die Patente nichtig sind. Die Beklagte, A.__ AG, hat gegen das Urteil beim Bundesgericht Beschwerde eingelegt und fordert die Aufhebung der Nichtigerklärung von EP xxx. Das Bundesgericht hat die Beschwerde abgewiesen und die Kosten der Beschwerdeführerin auferlegt.