Zusammenfassung von BGer-Urteil 4A_495/2023 vom 5. Dezember 2023

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Der Beschwerdeführer A._ hat Geschäftsräume und eine Wohnung von der B._ AG (Beschwerdegegnerin) gemietet. Die Beschwerdegegnerin kündigte die Mietverträge und verlangte die Ausweisung des Mieters. Der Mieter legte Beschwerde und ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ein. Das Obergericht Appenzell Ausserrhoden entschied, dass das Mietverhältnis gekündigt wurde und der Mieter aus den gemieteten Räumen ausgewiesen werden kann. Der Mieter reichte daraufhin eine Beschwerde beim Bundesgericht ein und beantragte die Aufhebung des Urteils, die Aussetzung des Ausweisungsbegehrens und die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege. Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab, da das Mietverhältnis ordnungsgemäß gekündigt wurde und ein klarer Fall im Sinne von Art. 257 ZPO vorliegt. Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurde ebenfalls abgelehnt. Der Mieter wurde verpflichtet, die Kosten des Verfahrens zu tragen. Das Urteil des Bundesgerichts wurde den Parteien schriftlich mitgeteilt.