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Der Beschwerdeführer A.A._ und die Beschwerdeführerin B.A._ waren verheiratet und haben drei Töchter. Das Obergericht des Kantons Solothurn hat in einem Urteil vom 9. Februar 2023 über die Berufungen der Parteien entschieden und die Unterhaltsbeiträge neu festgelegt. Dabei ist die Vorinstanz jedoch mehrfach gegen Bundesrecht verstossen. Sie hat die zweistufige Methode zur Berechnung der Unterhaltsbeiträge nicht korrekt angewandt und ist vom sogenannten Anerkenntnis des Beschwerdeführers irrtümlich ausgegangen. Der Fall wird daher an die Vorinstanz zurückgewiesen, damit sie die Unterhaltsbeiträge unter Beachtung der Bundesrechtlichen Vorgaben neu festlegen kann.