Zusammenfassung von BGer-Urteil 7B_933/2023 vom 14. Dezember 2023

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Das Bundesgerichtsurteil betrifft den Sachverhalt eines ausländischen Angeklagten, der von einem Kreisgericht wegen verschiedener Straftaten verurteilt wurde und sich seit dem 24. Juni 2018 in Untersuchungshaft befindet. Das Kreisgericht sprach den Angeklagten des versuchten Nötigung, des Hausfriedensbruchs und der Vergewaltigung schuldig, während das Berufungsgericht in seiner Entscheidung zusätzlich den Tatbestand der versuchten Zwangsehe aufgriff. Das Berufungsgericht verurteilte den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und ordnete zudem dessen Ausweisung aus der Schweiz für fünf Jahre an. Der Angeklagte stellte mehrere Anträge auf Freilassung aus der Untersuchungshaft, die jedoch vom Präsidenten des Berufungsgerichts abgelehnt wurden. Der Angeklagte reichte daraufhin eine Beschwerde beim Bundesgericht ein und forderte seine sofortige Freilassung. Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab und erklärte, dass die Haftdauer zum Zeitpunkt der Entscheidung des Berufungsgerichts noch mit der angemessenen Strafe von fünf Jahren vereinbar sei. Das Gericht betonte auch, dass die Haft zur Sicherstellung der Ausweisung des Angeklagten gerechtfertigt sei. Es wurde festgestellt, dass die Beschwerde des Angeklagten keine ausreichende Begründung für eine Verletzung des Beschleunigungsprinzips enthielt. Das Bundesgericht gewährte dem Angeklagten jedoch die rechtliche Unterstützung und ernannte einen Anwalt, um ihn in der weiteren Verfahren zu vertreten.