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Das Bundesgerichtsurteil betrifft den Fall eines Steuerzahlers, A.A.__, der bis zum 19. Dezember 2021 im Kanton Genf ansässig war und dann ins Ausland gezogen ist. Die Steuerbehörde des Kantons Genf hat gegen den Steuerzahler Rückforderungen für die Steuerjahre 2001-2008 sowie für die Jahre 2009-2015 festgestellt und Sicherheitszahlungen von über 3 Millionen Franken verlangt. Der Steuerzahler hat gegen diese Entscheidungen Beschwerde eingelegt. Das Kantonsgericht hat teilweise auf die Beschwerde des Steuerzahlers reagiert und den Rückforderungsbetrag gesenkt. Der Steuerzahler hat daraufhin beim Bundesgericht Beschwerde erhoben und argumentiert, dass das Kantonsgericht das Verfahrensrecht und sein Recht auf Anhörung verletzt habe. Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab und entschied, dass das Kantonsgericht korrekt gehandelt habe. Die Kosten des Verfahrens wurden dem Steuerzahler auferlegt.