Zusammenfassung von BGer-Urteil 1D_2/2021 vom 11. Dezember 2023

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Der Sachverhalt des vorliegenden Bundesgerichtsurteils betrifft einen Fall der Naturalisation. Der Beschwerdeführer, A._, hat im Jahr 2019 einen Antrag auf ordentliche Naturalisation im Kanton Vaud gestellt. Der zuständige Bevölkerungsdienst des Kantons hat festgestellt, dass der Antragsteller die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, jedoch hat die Gemeinde Blonay die Bürgerrechte verweigert, da A._ laut einer konkreten gesetzlichen Bestimmung nicht die erforderlichen zwei vollständigen Jahre im Kanton verbracht hat, um für die Naturalisation in Frage zu kommen. Das Verwaltungsgericht des Kantons Vaud hat die Entscheidung der Gemeinde bestätigt, woraufhin A.__ mit einer subsidiären Verfassungsbeschwerde an das Bundesgericht gelangt ist.

Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Argumentation des Verwaltungsgerichts und der Gemeindefehlerhaft ist. Insbesondere hat das Gericht festgestellt, dass der Aufenthalt des Beschwerdeführers bei seinem Studium im Ausland nicht notwendigerweise bedeutet, dass er seinen Wohnsitz in der Schweiz aufgegeben hat. Das Gericht stellte fest, dass A.__ auch während seines Studiums in London immer noch enge persönliche Beziehungen zur Schweiz hatte und dort viele Verbindungen hatte. Daher erfüllt er die formellen Voraussetzungen des Aufenthalts gemäß den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

Das Bundesgericht hat daher die Entscheidung des Verwaltungsgerichts aufgehoben und den Fall zur erneuten Entscheidung an die Gemeinde Blonay zurückverwiesen. Der Beschwerdeführer hat Anspruch auf Entschädigung für die Gerichtskosten, die vom Kanton Vaud zu tragen sind. Der Fall wurde auch zur erneuten Entscheidung über die Kosten und Entschädigungen im kantonalen Verfahren an das Verwaltungsgericht zurückverwiesen.