Zusammenfassung von BGer-Urteil 1C_377/2023 vom 7. Dezember 2023

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Der vorliegende Fall betrifft eine Beschwerde gegen eine Entscheidung des Kantonsgerichts des Kantons Wallis. Die Beschwerdeführer sind Nachbarn einer Sägerei, die seit mehr als 50 Jahren betrieben wird. Sie fordern vorläufige Maßnahmen, um den Betrieb der Sägerei einschränken zu lassen und insbesondere die Nutzung eines Sägemehlsilos zu untersagen. Das Kantonsgericht hat die Beschwerde abgelehnt und die Interessenabwägung zwischen dem Privatinteresse der Beschwerdeführer an Gesundheitsschutz und dem öffentlichen Interesse an der Fortführung des Sägereibetriebs zugunsten des Betriebs entschieden. Die Beschwerdeführer machen geltend, dass das Gericht unter anderem ihr Recht auf Gesundheit gemäß Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt habe. Das Bundesgericht hat die Beschwerde teilweise gutgeheißen und den Fall zur erneuten Entscheidung an das Kantonsgericht zurückverwiesen. Der Entscheid des Bundesgerichts hebt hervor, dass die gesundheitlichen Risiken durch den Betrieb der Sägerei einer eingehenden Prüfung bedürfen und dass möglicherweise alternative Maßnahmen zur Lärmminderung in Betracht gezogen werden sollten.