Zusammenfassung von BGer-Urteil 8C_706/2022 vom 5. Dezember 2023

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Der Sachverhalt des vorliegenden Bundesgerichtsurteils dreht sich um einen versicherten Menuisier, der bei einem Unfall verletzt wurde und eine Rente für Invalidität und eine Entschädigung für Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit beansprucht. Die Caisse nationale suisse d'assurance en cas d'accidents (CNA) hat zunächst die Ansprüche des Versicherten abgelehnt, woraufhin dieser Rechtsmittel eingereicht hat. Es wurde eine gerichtliche Expertise eingeholt, die zu dem Schluss kam, dass der Versicherte vollständig erwerbsunfähig in seinem Beruf als Menuisier, aber in der Lage ist, eine angepasste Tätigkeit auszuüben. Die Gerichte in erster und letzter Instanz haben die Beschwerde des Versicherten teilweise gutgeheißen und die CNA dazu verurteilt, eine Invalidenrente und eine Entschädigung für Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit zu gewähren. Die CNA hat gegen dieses Urteil Rechtsmittel eingelegt und fordert die Aufhebung des Urteils und eine neue gerichtliche Expertise. Das Bundesgericht hat das Rechtsmittel abgelehnt und die Entscheidungen der Vorinstanzen bestätigt. Es wurde festgestellt, dass die gerichtliche Expertise angemessen und überzeugend war und dass die Berechnung des Invalideneinkommens und des Einkommens mit Invalidität korrekt war. Das Bundesgericht hat daher entschieden, den Rechtsmittel abzuweisen und die CNA zur Zahlung der Prozesskosten und der Anwaltskosten des Versicherten zu verurteilen.