Zusammenfassung von BGer-Urteil 9C_688/2023 vom 4. Dezember 2023

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In diesem Bundesgerichtsurteil geht es um Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Besteuerung einer Person im Kanton Genf für das Steuerjahr 2008. Der Beschwerdeführer war A._, der als Administrator und Präsident eines Unternehmens namens B._ tätig war. Die Steuerbehörde des Kantons Genf hatte die Wertpapiere, die der Beschwerdeführer im Unternehmen besaß, niedrig bewertet. Später stellte sich heraus, dass das Unternehmen eine unvollständige Buchhaltung führte und dass die Bewertung der Aktien falsch war. Die Steuerbehörde korrigierte die Bewertung und forderte den Beschwerdeführer zur Nachzahlung von Steuern auf. Der Beschwerdeführer legte dagegen Rechtsmittel beim Verwaltungsgericht ein, das den Fall teilweise zugunsten der Steuerbehörde entschied. Daraufhin reichte der Beschwerdeführer eine Beschwerde beim Bundesgericht ein und argumentierte unter anderem, dass die Steuerbehörde die Erweiterung des Steuerrückstandsverfahrens auf die Bewertung der Aktien nicht ordnungsgemäß mitgeteilt habe. Das Bundesgericht wies die Beschwerde des Beschwerdeführers jedoch ab und bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Der Beschwerdeführer wurde verpflichtet, die Steuern nachzuzahlen, und das Bundesgericht wies seine Forderung nach Anonymisierung des Urteils ab.