Zusammenfassung von BGer-Urteil 6B_1136/2023 vom 29. November 2023

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In dem vorliegenden Fall geht es um einen Mann, A.A.__, der wegen verschiedener Straftaten verurteilt wurde. Das Bundesgerichtsurteil bestätigt die vom kantonalen Gericht verhängte Strafe, einschließlich der Ausweisung des Mannes für einen Zeitraum von zwölf Jahren. Der Angeklagte hatte mehrere Vergehen begangen, darunter einfache Körperverletzung, körperliche Misshandlungen von Kindern, Erpressung, Ausschaffung von gefährlichen Substanzen an Kinder und Betrieb einer ungesetzlichen Geschäftstätigkeit. Das Gericht berücksichtigte bei der Entscheidung über die Dauer der Ausweisung das öffentliche Interesse an der Ausweisung im Vergleich zum privaten Interesse des Angeklagten, in der Schweiz zu bleiben. Das Gericht stellte fest, dass das öffentliche Interesse überwog und die Ausweisung für den Schutz der Gesellschaft notwendig war. Der Angeklagte hatte neun Vorstrafen und wurde als eine Gefahr für die Öffentlichkeit eingestuft. Das Verhalten des Angeklagten deutete auf eine hohe Rückfallgefahr hin, insbesondere in Bezug auf schwere Straftaten. Der Angeklagte argumentierte erfolglos, dass die Ausweisung unverhältnismäßig sei und dass das Gericht keine angemessene Prüfung der Situation durchgeführt habe. Das Bundesgericht wies den Antrag des Angeklagten auf Aufhebung der Ausweisung zurück und bestätigte die Entscheidung des kantonalen Gerichts.