Zusammenfassung von BGer-Urteil 5A_480/2023 vom 29. November 2023

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Sachverhalt: Die C._ SA ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in der Schweiz. Sie ist eine Tochtergesellschaft der Holding A._ und ist seit dem 1. August 2011 bei der Caisse cantonale neuchâteloise de compensation (CCNC) registriert. Am 9. Februar 2023 beantragte die CCNC den Konkurs der C.__ SA. Das Zivilgericht lehnte den Antrag ab und eröffnete den Konkurs ohne vorherige Verfolgung. Am 1. Juni 2023 bestätigte das Berufungsgericht die Ablehnung des Konkursaufschubs und ordnete die Eröffnung des Konkurses an.

Erwägungen: Das Bundesgericht prüfte, ob die Ablehnung des Konkursaufschubs und die Eröffnung des Konkurses rechtmäßig waren. Es kam zu dem Schluss, dass keine offensichtliche Perspektive für eine Sanierung oder die Homologation eines Konkordates besteht. Daher wurde der Rekurs der Schuldnerin abgelehnt, und der Konkurs bleibt bestehen.