Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
Sachverhalt: Die Firma B.__ SA ist eine Schweizer Aktiengesellschaft, die mehrere Mitarbeiter beschäftigt und seit dem 1. August 2011 bei der Caisse cantonale neuchâteloise de compensation (CCNC) angemeldet ist. Die CCNC hat am 9. Februar 2023 den Antrag gestellt, die Firma in Konkurs zu bringen. Die CCNC ist der Ansicht, dass die Firma seit August 2022 nur zwei Zahlungen an sie geleistet hat und dass ihre Gesamtforderung gegen die Firma mehr als 106'175 Fr. 70 beträgt. Die Firma hat die Anforderung einer sofortigen Konkurseröffnung abgelehnt und hat stattdessen die Gewährung eines vorläufigen Nachlassverfahrens für vier Monate, die Ernennung eines vorläufigen Bevollmächtigten und den Verzicht auf die Bekanntgabe der Gewährung des Aufschubs beantragt. Das Kantonsgericht des Kantons Neuenburg hat am 1. Juni 2023 die Utsrechtiten der Firma abgewiesen und die Konkurseröffnung für diesen Zeitpunkt festgesetzt.
Erwägungen: Das Bundesgericht hat entschieden, dass das Kantonsgericht keinen Rechtsfehler begangen hat, als es den Erlass einer einstweiligen Konkursverfügung abgelehnt hat. Die Firma hat nicht ausreichend glaubhaft gemacht, dass es eine realistische Aussicht auf Sanierung oder Genehmigung eines Vergleichs gibt. Das Bundesgericht hat daher den Rekurs abgelehnt, da das Kantonsgericht keinen Missbrauch seines Ermessens begangen hat. Das Gericht hat die Kosten dem Rekurrenten auferlegt.