Zusammenfassung von BGer-Urteil 5A_433/2023 vom 28. November 2023

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Das Bundesgerichtsurteil betrifft eine Beschwerde gegen die Erteilung der definitiven Rechtsöffnung im Zusammenhang mit einer Scheidungsvereinbarung über nachehelichen Unterhalt. Gemäß der Vereinbarung ist der Beschwerdeführer verpflichtet, Unterhaltszahlungen an die Beschwerdegegnerin zu leisten, wobei die Höhe des Unterhaltsbeitrags von den Rentenzahlungen und weiteren Einkünften der Beschwerdegegnerin abhängt. Die Beschwerdegegnerin hat die Rechtsöffnung für Schulden aufgrund nicht gezahlter Unterhaltsbeiträge beantragt. Das Obergericht hat die definitive Rechtsöffnung erteilt und die Beschwerde des Beschwerdeführers abgewiesen. Das Bundesgericht hat die Beschwerde ebenfalls abgewiesen und bestätigt, dass das Obergericht die Rechtsöffnung ohne Bundesrechtsverletzung erteilen durfte. Die Höhe der abzugsfähigen Einkünfte der Beschwerdegegnerin wurde korrekt festgestellt und der Beweis für weitere Einkünfte des Beschwerdeführers konnte nicht erbracht werden. Der Beschwerdeführer wird daher verpflichtet, die Kosten des Verfahrens zu tragen.