Zusammenfassung von BGer-Urteil 5A_361/2023 vom 24. November 2023

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Die Beschwerdeführerin verlangt in ihrer Beschwerde die alleinige Obhut über C.A._. Die Vorinstanz hat jedoch entschieden, die Obhut dem Beschwerdegegner zuzuteilen, da die Erziehungsfähigkeit beider Elternteile grundsätzlich gegeben ist, der Beschwerdegegner eine höhere Bindungstoleranz aufweist und die Besuchsfrequenz sowie die Ferienregelung angemessen sind. Die Vorinstanz stützte sich dabei auf den Abklärungsbericht D._ AG, während sie dem Bericht G._ keine Relevanz beimass. Die Beschwerdeführerin rügt unter anderem eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, akzeptiert die Einschätzungen des Abklärungsberichts D._ AG jedoch nicht und fordert die alleinige Obhut für sich. Das Bundesgericht weist die Beschwerde ab, da keine Verletzung von Kinder- und Verfahrensrechten ersichtlich ist und die Vorinstanz ihr Ermessen nicht überschritten hat.