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Das Bundesgericht hat in einem Urteil vom 16. November 2023 über die Annullierung einer erleichterten Einbürgerung entschieden. Der Beschwerdeführer, ein peruanischer Staatsbürger, hatte im Jahr 2009 eine Schweizerin geheiratet und daraufhin einen Antrag auf erleichterte Einbürgerung gestellt. Die Einbürgerung wurde ihm gewährt, aber später wurde ein Antrag auf Annullierung gestellt, da das Paar sich getrennt hatte. Das Staatssekretariat für Migration entschied daraufhin, die Einbürgerung zu annullieren, da sie aufgrund der Täuschung über den ehelichen Status des Beschwerdeführers gewährt worden war. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung. In seiner Beschwerde vor dem Bundesgericht argumentierte der Beschwerdeführer, dass seine Ehe zum Zeitpunkt der Einbürgerung stabil war und dass er keine falschen Angaben gemacht oder wesentliche Tatsachen verschwiegen habe. Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab und bestätigte die Annullierung der Einbürgerung. Es stellte fest, dass die schnelle Trennung des Paares nach der Einbürgerung auf eine fehlende Stabilität der ehelichen Gemeinschaft hindeutet und dass der Beschwerdeführer nicht ausreichende Beweise vorgelegt hat, um die Präsumption einer betrügerischen Einbürgerung zu widerlegen. Das Gericht hielt auch fest, dass die Integration des Beschwerdeführers in die Schweiz nicht ausreicht, um eine erleichterte Einbürgerung zu erhalten. Der Beschwerdeführer wurde daher dazu verurteilt, die Gerichtskosten zu tragen.