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Das vorliegende Bundesgerichtsurteil betrifft einen Fall von Schutzmaßnahmen in Bezug auf Unterhaltszahlungen für Kinder nach einer Trennung. Die Eheleute sind seit 2005 verheiratet und haben drei Kinder. Nach der Trennung wurde die Aufteilung der Kinder und die Höhe der Unterhaltszahlungen in zwei Vereinbarungen geregelt. Ein Gericht ordnete daraufhin einen monatlichen Unterhaltsbeitrag für die Kinder an. In einem Berufungsverfahren wurde dieses Urteil teilweise abgeändert und die Höhe der Unterhaltszahlungen angepasst. Die Mutter der Kinder legte daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht ein und beanstandete unter anderem die Berechnung der Unterhaltszahlungen. Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab und bestätigte das Urteil des Berufungsgerichts. Es entschied, dass die Familie die Unterhaltskosten der Kinder hälftig tragen sollte und die Mutter aufgrund ihrer finanziellen Möglichkeiten einen Teil der Kosten übernehmen sollte. Außerdem sollten die Kinderzulagen hälftig aufgeteilt werden. Die Beschwerde wurde abgelehnt und die Mutter wurde zur Zahlung der Gerichtskosten verpflichtet.