Zusammenfassung von BGer-Urteil 5A_363/2023 vom 8. November 2023

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Das Bundesgerichtsurteil betrifft eine Streitigkeit zwischen den Eltern A._ und B._ über den Unterhalt und die Obhut ihrer gemeinsamen Zwillingsmädchen C._ und D._. Das Bezirksgericht Uster hatte bereits einen Teil des Unterhalts und die gemeinsame Obhut der Kinder angeordnet. Beide Elternteile legten Berufung gegen das Urteil ein und das Obergericht des Kantons Zürich entschied in einem Beschluss und Urteil vom 30. März 2023, dass die Obhut der Kinder allein der Mutter übertragen wird. Der Vater wurde berechtigt und verpflichtet, die Kinder an bestimmten Wochenenden und in den Ferienzeiten zu sich zu nehmen und einen Beitrag zum Unterhalt zu leisten. Der Vater legte daraufhin beim Bundesgericht eine Beschwerde ein und forderte die alleinige Obhut der Kinder. Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab und bestätigte das Urteil des Obergerichts. Es befand, dass die Obhutszuteilung im besten Interesse der Kinder liegt, da die Mutter ihre Hauptbezugsperson ist und die Kinder bereits seit ihrer Geburt bei ihr leben. Die Vorinstanz habe die erforderlichen Kriterien sorgfältig abgewogen und sei zu einem angemessenen Entscheid gekommen. Die Beschwerde des Vaters wurde daher abgelehnt.