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Das Bundesgerichtsurteil betrifft die Annullierung der ordentlichen Einbürgerung eines kosovarischen Staatsangehörigen, der wegen illegaler Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern ohne Genehmigung verurteilt worden war. Der Beschwerdeführer hatte bei seiner Einbürgerung nicht angegeben, dass er diese Straftaten begangen hatte. Das Bundesgericht bestätigte die Annullierung der Einbürgerung aufgrund der bewussten Verschleierung wesentlicher Tatsachen und entschied, dass die Annullierung verhältnismäßig sei. Der Beschwerdeführer argumentierte vergeblich, dass er die Straftaten nicht absichtlich verschwiegen habe und dass die Annullierung unverhältnismäßig sei. Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab und entschied, dass die Kosten des Verfahrens dem Beschwerdeführer auferlegt werden.