Zusammenfassung von BGer-Urteil 5A_242/2023 vom 26. Oktober 2023

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Das Bundesgerichtsurteil vom 26. Oktober 2023 betrifft einen Streit über das Nachbarrecht. Die Klägerin (A._) ist Eigentümerin einer Parzelle, während die Beklagten (B.B._ und C.B.__) Eigentümer einer angrenzenden Parzelle sind. Zwischen den beiden Parzellen besteht ein Servitut, das den Beklagten das Zugangsrecht zu ihrer Parzelle gewährt. Die Beziehungen zwischen den Parteien sind seit langem konfliktreich. Der Streit befasst sich unter anderem mit der Nutzung des Zugangsrechts, der übermäßigen Nutzung der Servitut durch die Beklagten und dem Vorwurf des illegalen Bambuswachstums auf der Parzelle der Beklagten. Das Bundesgericht hat den Rekurs der Klägerin als unzulässig abgewiesen. Die Klägerin konnte nicht nachweisen, dass die Beklagten die Servitut übermäßig nutzen oder dass das Bambuswachstum eine erhebliche Beeinträchtigung darstellt. Darüber hinaus hat das Bundesgericht festgestellt, dass die Klägerin die gesetzlichen Bestimmungen über die Höhe von Pflanzungen nicht substantiiert geltend gemacht hat. Die Klägerin wurde daher in Bezug auf ihre Ansprüche abgewiesen und zur Zahlung der Gerichtskosten verurteilt.