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Das Urteil des Bundesgerichts betrifft den Fall eines Mannes, der beschuldigt wird, versucht haben, einen anderen Mann zu töten. Der Beschwerdeführer hatte eine Messerattacke auf das Opfer verübt, nachdem es zuvor zu einer verbalen Auseinandersetzung gekommen war. Das Kantonsgericht verurteilte den Beschwerdeführer wegen versuchter vorsätzlicher Tötung und verwies ihn des Landes. Der Beschwerdeführer legte gegen dieses Urteil Beschwerde ein und machte geltend, dass sein Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt worden sei, da seine Beweisanträge abgelehnt wurden, und dass die Videoaufnahmen der Überwachungskamera unzulässig seien. Das Bundesgericht gab der Beschwerde teilweise statt und hob das Urteil auf. Es stellte fest, dass der Beschwerdeführer ein Recht auf Konfrontation mit dem Opfer und dem Zeugen hatte und dass die Vorinstanz deren Befragung hätte ermöglichen sollen. Darüber hinaus entschied das Bundesgericht, dass die Begründung der Vorinstanz zur Verwertbarkeit der Videoaufnahmen unvollständig und unzureichend war. Das Bundesgericht verwies den Fall zur erneuten Prüfung an die Vorinstanz zurück.