Zusammenfassung von BGer-Urteil 5A_379/2022 vom 24. Oktober 2023

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In diesem Bundesgerichtsurteil geht es um einen Fall im Zusammenhang mit einem Rechtsstreit über Schuldenanerkennung. Eine Person namens A.A._ beantragte die Zulassung zum Klageverfahren, um eine Schuldenanerkennungsklage gegen die Stiftung C._ einzureichen. Die Behörden lehnten diesen Antrag ab und wiesen darauf hin, dass die ursprüngliche Rechnung bereits im Jahr 2004 beglichen worden sei und somit die Verjährungsfrist von 10 Jahren überschritten worden sei. Der Rechtsstreit gelangte vor das Bundesgericht, das entschied, dass der Antragsteller kein schutzwürdiges Interesse an der Aufhebung oder Änderung der Entscheidung hat und der Fall daher abgewiesen wird. Das Gericht erklärte außerdem, dass der Antragsteller keine ausreichenden Gründe vorgebracht habe, um die Befangenheit der zuständigen Behörden zu beanstanden oder die Verjährungsfrist rechtzeitig zu unterbrechen. Insgesamt wurde der Antragsteller in seinem Anliegen nicht unterstützt und musste die Gerichtskosten tragen.