Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
Das Bundesgerichtsurteil betrifft einen Streit um eine Baubewilligung in der Gemeinde Schönengrund. Auf einer Parzelle, auf der zuvor ein Wohnhaus stand, das durch einen Brand zerstört wurde, beantragte die D.__ AG die Bewilligung für den Bau eines Ersatzbaus. Nach mehreren Verfahren und Einsprachen wurde die Baubewilligung zunächst erteilt, dann aber aufgrund eines Rekurses der Nachbarn wieder aufgehoben. Die Baubewilligungskommission erteilte schließlich eine Ausnahmebewilligung, welche daraufhin ebenfalls vom Rekursgericht bestätigt wurde. Die Nachbarn erhoben daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht und argumentierten unter anderem, dass die Frist für den Wiederaufbau abgelaufen sei und das Bauvorhaben gegen die Regelbauweise verstoße. Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab und bestätigte die erteilte Baubewilligung. Es argumentierte, dass die Frist für den Wiederaufbau eingehalten wurde und das Bauvorhaben dem früheren Umfang entspricht. Auch die bewilligten Verstöße gegen die Regelbauweise seien gerechtfertigt, da dadurch keine wesentlichen öffentlichen oder nachbarlichen Interessen verletzt würden. Das Bundesgericht entschied, dass die Beschwerde abgewiesen wird und die Beschwerdeführer die Kosten tragen müssen.