Zusammenfassung von BGer-Urteil 5A_159/2023 vom 12. Oktober 2023

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Das Bundesgerichtsurteil behandelt eine Beschwerde gegen die Erteilung der definitiven Rechtsöffnung. Der Beschwerdeführer macht geltend, dass das Kantonsgericht sein rechtliches Gehör verletzt habe, indem es sich nicht ausreichend mit seinen Rügen befasst habe. Insbesondere habe das Gericht nicht überprüft, ob der Beschwerdegegner rechtsmissbräuchlich gehandelt und die Existenz eines Verlustscheins verschwiegen habe. Der Beschwerdeführer beantragt die Aufhebung des Entscheids und die Rückweisung der Sache an das Kantonsgericht. Das Bundesgericht weist die Beschwerde jedoch ab. Es argumentiert, dass das Kantonsgericht seine Begründungspflicht ausreichend erfüllt habe und keine Gehörsverletzung vorliege. Darüber hinaus erläutert das Bundesgericht, dass es im Rechtsöffnungsverfahren nicht um die materielle Bestätigung der Forderung, sondern um die Anerkennung des Rechtsöffnungstitels gehe. Es stellt fest, dass der Beschwerdeführer keine hinreichenden Beweise für seine Behauptungen vorgebracht habe und dass das Kantonsgericht richtig gehandelt habe, indem es keine weiteren Beweismassnahmen veranlasst habe. Daher wird die Beschwerde abgewiesen.