Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
In dem vorliegenden Bundesgerichtsurteil geht es um eine Scheidung, bei der es um den Unterhalt und die Aufteilung des ehelichen Vermögens geht. Die Parteien haben keine Kinder und waren seit 2006 getrennt. Der Kläger fordert die Beklagte auf, eine Summe von 169'829 CHF im Rahmen der Aufteilung des Vermögens zu zahlen. Die Beklagte fordert hingegen, dass der Kläger ihr eine monatliche Unterhaltszahlung von 5'000 CHF zahlt. Das Gericht hat der Beklagten eine Unterhaltszahlung von 2'725 CHF pro Monat bis 2030 zugesprochen und den Kläger zur Zahlung von 57'600 CHF für die Aufteilung des ehelichen Vermögens verurteilt. Der Kläger legte gegen dieses Urteil Beschwerde ein und forderte eine Reduzierung der Unterhaltszahlungen. Das Bundesgericht hat die Beschwerde abgelehnt und entschieden, dass das Urteil des Gerichts bestätigt wird. Die Gerichtskosten werden dem Kläger auferlegt.