Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
In dem vorliegenden Bundesgerichtsurteil geht es um eine Baubewilligung für den Umbau einer Mobilfunkanlage. Die Beschwerdeführenden legten Rekurs ein, da sie die Auswirkungen der Strahlenbelastung auf die Gesundheit befürchteten. Das Bundesgericht entschied, dass die bewilligte Immissions- und Anlagegrenzwerte dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand entsprechen und somit verfassungs- und gesetzeskonform sind. Es wurde keine Verletzung des Vorsorgeprinzips festgestellt. Zudem wurde die Argumentation der Beschwerdeführenden bezüglich des QS-Systems als unwirksam erachtet. Die Beschwerde wurde abgewiesen, und die Beschwerdeführenden wurden mit den Gerichtskosten belastet. Es wurde keine Parteientschädigung gewährt.