Zusammenfassung von BGer-Urteil 1C_181/2022 vom 3. Oktober 2023

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Das Bundesgericht hat in diesem Urteil über eine Beschwerde gegen die Eintragung einer Liegenschaft in das Kantonale Denkmalverzeichnis entschieden. Der Beschwerdeführer, Eigentümer der Liegenschaft, argumentierte unter anderem, dass die Entscheidung der Behörden widersprüchlich sei und sein Recht auf rechtliches Gehör sowie seine Eigentumsgarantie verletze. Das Bundesgericht stellte fest, dass die Vorinstanz ausführlich dargelegt hatte, warum die Liegenschaft einen kulturellen und geschichtlichen Wert habe und dass öffentliche Interessen überwiegen. Es befand daher, dass die Unterschutzstellung rechtmäßig war und wies die Beschwerde ab. Das Bundesgericht legte auch fest, dass die Beschwerdegebühren dem Beschwerdeführer auferlegt werden.