Zusammenfassung von BGer-Urteil 2C_726/2022 vom 11. Dezember 2023

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Das Bundesgerichtsurteil behandelt eine Beschwerde der Stadt Luzern gegen den Regierungsrat des Kantons Luzern bezüglich des Finanzausgleichs für das Jahr 2021. Der Kantonsrat des Kantons Luzern hatte 2019 das Gesetz über die Aufgaben- und Finanzreform 18 verabschiedet, das neben anderen Regelungen auch eine Anpassung des innerkantonalen Finanzausgleichs vorsah. Im Gesetz war ein Härteausgleich für Gemeinden vorgesehen, die aufgrund der Reform eine Belastung von mehr als Fr. 60 pro Einwohner aufwiesen. Die Stadt Luzern erhob gegen den Finanzausgleichsbeitrag für das Jahr 2021 Verwaltungsbeschwerde, die jedoch abgewiesen wurde. Das Kantonsgericht Luzern bestätigte die Entscheidung, woraufhin die Stadt Luzern eine Beschwerde beim Bundesgericht einreichte. Die Beschwerde wurde nun vom Bundesgericht abgewiesen. Die Vorinstanzen hätten den Anspruch auf rechtliches Gehör nicht verletzt und die gesetzlichen Bestimmungen sowie das Willkürverbot und das Rechtsgleichheitsgebot seien nicht verletzt worden. Die Beschwerdeführerin wurde zur Zahlung der Gerichtskosten verurteilt.