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Das Bundesgerichtsurteil betrifft den Fall zweier Steuerzahler, die gegen ihre Steuerveranlagungen für die Steuerjahre 2008 bis 2010 im Kanton Waadt rekurriert haben. Die Steuerbehörde des Kantons Waadt hatte ihnen Nachzahlungen von Bundessteuer und kantonalen und kommunalen Steuern auferlegt. Die Steuerzahler waren Aktionäre einer Firma, die verschiedene Bildungseinrichtungen betreibt. Sie waren mit verschiedenen Punkten der Veranlagungen unzufrieden und legten Beschwerde beim Verwaltungsgericht ein, das ihre Beschwerde jedoch abwies. In ihrer Beschwerde vor dem Bundesgericht argumentierten die Steuerzahler, dass ihr rechtliches Gehör verletzt wurde und dass die Veranlagungen und Nachzahlungen unbegründet seien. Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab und bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts.