Zusammenfassung von BGer-Urteil 6B_1074/2023 vom 29. November 2023

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Das Bundesgerichtsurteil vom 29. November 2023 betrifft den Beschwerdeführer A._, der vom Regionalgericht Bern-Mittelland wegen Schändung verurteilt wurde. In der Berufung bestätigte das Obergericht des Kantons Bern die Schuldsprüche, reduzierte jedoch die Strafen. A._ beantragte in seiner Beschwerde in Strafsachen, vom Vorwurf der Schändung freigesprochen zu werden, oder dass der Fall an die Vorinstanz zurückgewiesen wird. Darüber hinaus forderte er eine Entschädigung in Höhe von 2.000 CHF. Das Bundesgericht prüfte die Sachverhaltsfeststellung und Beweiswürdigung der Vorinstanz und beurteilte diese als nicht willkürlich. Es stellte fest, dass ein sexueller Übergriff stattgefunden habe und dass der Beschwerdeführer aufgrund des Zustands der Beschwerdegegnerin 2, die an einer schweren Migräne litt, ihre Widerstandsunfähigkeit gekannt habe. Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab und ordnete an, dass der Beschwerdeführer die Gerichtskosten von 3.000 CHF trägt.