Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
Das Obergericht des Kantons Zürich hat A._ am 20. April 2023 wegen verschiedener Straftaten verurteilt. Unter anderem wurde eine Landesverweisung von 5 Jahren ausgesprochen. A._ hat daraufhin eine Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht und beantragt, dass auf die Landesverweisung verzichtet wird. Er argumentiert, dass die Landesverweisung gegen das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens und gegen das Freizügigkeitsabkommen verstößt. Das Bundesgericht weist die Beschwerde ab und bestätigt die Entscheidung des Obergerichts. Es hält fest, dass eine Landesverweisung bei bestimmten Strafen obligatorisch ist, es sei denn, es liegt ein schwerwiegender persönlicher Härtefall vor. Die öffentlichen Interessen an der Landesverweisung überwiegen laut Bundesgericht die privaten Interessen des Beschwerdeführers am Verbleib in der Schweiz. Das Bundesgericht betont, dass die Landesverweisung auch im Einklang mit dem Freizügigkeitsabkommen steht. Die Entscheidung des Obergerichts wird daher bestätigt und A.__ muss die Gerichtskosten tragen.