Zusammenfassung von BGer-Urteil 7B_885/2023 vom 4. Dezember 2023

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Der Beschwerdeführer A.__ hat eine Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht, in der er die Verlängerung seiner Untersuchungshaft anfechtet. In der Beschwerde wird geltend gemacht, dass keine ausreichenden Beweise für die vorgeworfenen Verbrechen vorliegen und dass die Haftdauer unverhältnismäßig ist. Das Bundesgericht weist die Beschwerde ab und gibt dem Antrag des Beschwerdeführers auf unentgeltliche Rechtspflege statt. Es wird festgestellt, dass die Untersuchungshaft im Einklang mit dem Gesetz steht und dass die Dauer der Haft angemessen ist. Das Urteil wurde am 4. Dezember 2023 gefällt.