Zusammenfassung von BGer-Urteil 5A_673/2022 vom 30. November 2023

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Das Bundesgerichtsurteil vom 30. November 2023 betrifft einen Fall des Kindesunterhalts. Der Sachverhalt ist wie folgt: A.A. ist der Sohn der unverheirateten C.A. und B. Er steht unter der gemeinsamen Obhut beider Eltern. A.A. hat zwei Geschwister von C.A. mit einem anderen Partner. A.A. hat gegen B eine Klage auf Zahlung von Kindesunterhalt eingereicht. Das Bezirksgericht hat die Klage teilweise gutgeheißen und B dazu verpflichtet, Unterhalt zu zahlen. Die Berufung von A.A. wurde vom Obergericht des Kantons Zürich teilweise gutgeheißen und der zu zahlende Unterhalt neu festgelegt. Dagegen hat A.A. beim Bundesgericht Beschwerde eingelegt. Die Beschwerde betrifft die Berechnung der Betreuungsanteile der Eltern und die Verteilung des erwirtschafteten Überschusses. Das Obergericht hat entschieden, dass die Betreuungsanteile der Mutter 52% und die des Vaters 48% betragen. Außerdem wurde der Überschuss zu 70% dem Haushalt des Vaters und zu 30% dem Haushalt der Mutter angerechnet. A.A. ist mit dieser Verteilung nicht einverstanden und argumentiert, dass er an den finanziellen Verhältnissen des Vaters teilhaben sollte. Das Bundesgerichtsurteil bestätigt die Entscheidung des Obergerichts und weist die Beschwerde von A.A. ab. Die Gerichtskosten werden A.A. auferlegt, allerdings wird ihm die unentgeltliche Rechtspflege gewährt. Rechtsanwältin Angelika Häusermann, die den Beschwerdegegner vertritt, wird für das Verfahren entschädigt.