Zusammenfassung von BGer-Urteil 7B_113/2022 vom 27. November 2023

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In dem vorliegenden Bundesgerichtsurteil geht es um ein Entsiegelungsgesuch im Strafverfahren gegen einen Beschuldigten. Die Staatsanwaltschaft führt eine Strafuntersuchung gegen den Beschuldigten wegen verschiedener Delikte. Im Rahmen einer Hausdurchsuchung wurden verschiedene Aufzeichnungen und Gegenstände, einschließlich eines von einer Privatklägerin eingereichten Laptops, sichergestellt und versiegelt. Die Staatsanwaltschaft stellte ein Entsiegelungsgesuch, das vom Bezirksgericht Uster (Zwangsmassnahmengericht) bewilligt wurde. Gegen diesen Entscheid gelangte der Beschuldigte mit einer Beschwerde an das Bundesgericht. Der Beschuldigte beantragte, die Entsiegelung auf die bei ihm sichergestellten Asservate zu beschränken. Das Bundesgericht entschied, dass die Beschwerde teilweise gutzuheißen sei und die Sache zur Aussonderung der vom Anwaltsgeheimnis betroffenen Aufzeichnungen und zu einer erneuten Entscheidung über das Entsiegelungsgesuch an die Vorinstanz zurückzuweisen sei. Hinsichtlich des vom Privatkläger eingereichten Laptops wurde festgestellt, dass der Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. Die Rüge des Beschuldigten bezüglich der Verletzung des Anwaltsgeheimnisses und des Willkürverbots wurde ebenfalls gutgeheißen, da die Vorinstanz das Anwaltsgeheimnis nicht ausreichend berücksichtigt hatte. Dem Beschuldigten wurden keine Gerichtskosten auferlegt, und er erhielt eine Entschädigung für das Verfahren vor dem Bundesgericht zugesprochen.