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Das vorliegende Bundesgerichtsurteil betrifft eine doppelte Steuerbelastung zwischen den Kantonen Zürich, Ticino und Vaud für die Steuerperioden 2013-2015. Das Unternehmen A.__ AG, das seinen Hauptsitz in Zürich hat, wurde sowohl vom Kanton Ticino als auch vom Kanton Vaud für die Jahre 2013-2015 besteuert, da es im Kanton Ticino und im Kanton Vaud Betriebsstätten hatte. Der Kanton Zürich besteuerte jedoch ebenfalls das Unternehmen für die gleichen Zeiträume und legte 100% des Gewinns und des Kapitals fest. Das Bundesgericht entschied, dass die Steuerbelastung im Kanton Ticino und im Kanton Vaud gerechtfertigt war, da das Unternehmen dort Betriebsstätten hatte. Die Entscheidungen des Kantons Zürich wurden jedoch aufgehoben und der Fall zur neuen Besteuerung an den Kanton Zürich zurückverwiesen, wobei die Besteuerung des Kantons Ticino und des Kantons Vaud berücksichtigt werden muss. Das Bundesgericht urteilte somit teilweise zugunsten des Unternehmens A.____ AG.