Zusammenfassung von BGer-Urteil 5A_936/2022 vom 8. November 2023

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Das Bundesgerichtsurteil betrifft einen Fall zum Unterhalt und Kinderbelange. Der gemeinsame Sohn der unverheirateten Eltern lebt bei der Mutter und ist in die alleinige Obhut der Mutter gestellt worden. Das Kantonsgericht hat den Vater verpflichtet, Barunterhaltsbeiträge zu zahlen und das Kontaktrecht mit dem Kind geregelt. Der Vater hat dagegen Berufung erhoben und das Obergericht hat teilweise zugunsten des Vaters entschieden und die Höhe der Betreuungsunterhaltsbeiträge angepasst. Der Sohn hat daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht und kritisiert die Berechnung des Barunterhalts sowie die Nichtberücksichtigung der ordentlichen Steuerlast der Mutter. Das Bundesgericht hat die Beschwerde teilweise gutgeheißen und das Urteil des Obergerichts in Bezug auf den Barunterhalt aufgehoben. Die Sache wurde zur Neuberechnung des Barunterhalts an das Obergericht zurückgewiesen. Die Kosten des Verfahrens wurden den Parteien je zur Hälfte auferlegt.