Zusammenfassung von BGer-Urteil 6B_817/2023 vom 15. November 2023

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Der Beschwerdeführer, A._, wird beschuldigt, am 30. August 2020 fahrlässig den vierjährigen B.A._ schwer am Körper verletzt zu haben. Er hatte das Schachtgitter eines Überlaufschachts auf einem unter Wasser stehenden Reitplatz entfernt, woraufhin B.A._ in den Schacht gefallen und durch ein Abflussrohr gesogen wurde. Aufgrund dieser Tatsachen wurde A._ vom Kreisgericht Wil schuldig gesprochen und zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Das Kantonsgericht St. Gallen bestätigte dieses Urteil. A.__ legte daraufhin beim Bundesgericht eine Beschwerde ein, in der er den Sachverhalt und die rechtlichen Erwägungen der Vorinstanzen anfechtet. Er rügt unter anderem eine willkürliche Sachverhaltsfeststellung und argumentiert gegen die rechtliche Würdigung seines Verhaltens als fahrlässige schwere Körperverletzung. Das Bundesgericht weist die Beschwerde ab und legt die Gerichtskosten dem Beschwerdeführer auf.